Patientenverfügung in der Praxis

Unterschiedliche Motive spiegeln die Wünsche jener Menschen wieder, die sich aufmachen, eine Patientenverfügung zu erstellen.Doch vor der tatsächlichen Erstellung gibt es so manche Überlegung. Schon beim Durchlesen der umfangreichen Broschüre verzagen einzelne Interessierte.

„Ich möchte meine Angehörigen nicht belasten!“ –
„Ich möchte nicht an Schläuchen hängen!“ –
„Ich möchte schon jetzt entscheiden!“

Informationsveranstaltungen erleichtern das Nachdenken über die eigenen Wünsche. Gespräche mit vertrauten Ärzten können im Weiteren helfen die Begriffe in eigenen Worten auszuformulieren. Letztlich bedarf es Zeit, bis Gedanken klar gefasst werden können und schließlich die tatsächliche Patientenverfügung erstellt werden kann. Die Errichtung einer Patientenverfügung ist ein Prozess und kann so nicht in einem durch gedacht und beendet werden. Einzelne Schritte führen Stück für Stück zum endgültigen Dokument.

Während dieser Zeit entstehen auch im Familien- und Freundeskreis intensive Gespräche. So mancher Gedanke wird aus Angst vor der Auseinandersetzung mit der eigenen Endlichkeit abgetan „Das brauchst Du doch nicht“, „Du bist ja gesund“, „Du bist doch noch viel zu jung“. Andere Gesprächspartner*innen wiederrum werden durch diese Gespräche angeregt, sich vielleicht erstmals mit der Möglichkeit schwerer Erkrankung oder sogar dem Tod auseinander zu setzen. Diese Gespräche führen dazu, dass dazwischen Notizen immer wieder korrigiert und neu formuliert werden. Anregungen oder auch Fragen aus dem Familien- oder Freundeskreis werden eingeflochten oder auch wieder verworfen.

Waren anfänglich die Überlegungen eher Richtung Entlastung der Angehörigen – „sie sollen später nicht entscheiden müssen“ – verändert sich nun die Einstellung zu verschiedenen Behandlungen, rückt gerade die nicht gewollte Lebensverlängerung in den Vordergrund. Das Bild „an Schläuchen zu hängen“ und sich nicht dagegen wehren zu können, ist hier vordergründig. Gerade dafür ist es wichtig und hilfreich, mit Ärzten und Pflegenden ins Gespräch zu kommen. Begriffe wie Wiederbelebung, Beatmung, künstliche Ernährung, können so ausdifferenziert und auch für Laien verständlich gemacht werden.

Gleichzeitig kommen Informationen über Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertretung ins Bewusstsein. Diese zeigen neue Wege auf. Die Kombination aus Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kann ein sichereres Gefühl vermitteln. In der Patientenverfügung wird der eigene Wille formuliert, durch die Vorsorgevollmacht wird ein naher Angehöriger ermächtigt letztlich zu entscheiden. Damit ist die Patientenverfügung eine hilfreiche Entscheidungshilfe für Angehörige.

Selbst wenn nach allen Überlegungen keine verbindliche Patientenverfügung (im Titel „andere Patientenverfügung“) verfasst wird, bekräftigt diese andere Patientenverfügung den eigenen Willen und unterstützt die behandelnden Ärzte im Eruieren des „mutmaßlichen Willens“ der Patientin und des Patienten.

Allein die Auseinandersetzung mit den Themen lebensbedrohliche Erkrankung und Tod führt zu mehr Klarheit in Gesprächen mit Ärzt*innen und Pflegenden. So können auch schon vor einer lebensbedrohlichen Situation Wünsche gegenüber den Behandelnder nachvollziehbar formuliert werden. Auch Angehörige sind so eher in der Lage, die Wünsche der Schwerkranken gegenüber dem Betreuungsteam zu äußern.

Der nächste Info-Abend zur Patientenverfügung findet am Mittwoch, 22.03.2023, 16:00–18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Hospiz-Bewegung Salzburg, Buchhholzhofstraße 3a (Eingang Landesleitung) in der Stadt Salzburg statt.22

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