Hospiz Bewegung Salzburg lachende Frau

Legate

Der letzte Wille kann helfen​

Sie können die Hospiz-Bewegung Salzburg auch in einem Vermächtnis bedenken. In Bezug auf Testamente und Legate erreichen uns immer wieder Anfragen. Nachfolgend finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.

Rund um die Themen »Testamente« und »Legate« empfiehlt es sich Fachleute zu kontaktieren – nachfolgend die Antworten auf die brennendsten Fragen:

  • Muss ich ein Testament oder ein Legat zugunsten der Hospiz-Bewegung Salzburg durch einen Rechtsanwalt oder Notar aufsetzen lassen?
    Grundsätzlich nicht. Ihr Testament ist auch gültig, wenn Sie es selbst schreiben. Aber die Hinterlegung bei einem Rechtsanwalt ist anzuraten und kostet nur eine geringe Gebühr. Damit können Sie sicher sein, dass Ihr Wille nicht verloren geht.

  • Kann man ein Testament später noch abändern?
    Natürlich, jederzeit. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, Änderungen vorzunehmen. Am besten tun Sie dies handschriftlich und hinterlegen die Neufassung bei Ihrem Rechtsanwalt oder Notar.

  • Kann ich der Hospiz-Bewegung mein gesamtes Vermögen vermachen?
    Nicht ganz, die Ansprüche Ihrer nächsten Anverwandten (Gatte/in, Kinder etc.) – sind mit Pflichtanteilen gesetzlich festgelegt.

  • Ist es möglich, den Verwendungszweck des Geldes festzulegen?
    Auch das ist kein Problem. Wenn Sie zum Beispiel der Hospiz-Bewegung einen Teil Ihres Vermögens für Forschungsunterstützung zur Verfügung stellen möchten, dann werden diese Mittel auch ausschließlich dafür eingesetzt.

  • Wie steht es mit Sachwerten und Immobilien?
    Die Hospiz-Bewegung ist für jede Unterstützung dankbar. Sachwerte oder Immobilien werden unter strengster Kontrolle zum höchsten Preis verkauft und der Erlös in Ihrem Sinne investiert.

Für genaue und ausführliche Informationen bezüglich einer Testamentserstellung wenden Sie sich direkt an die:

Rechtsanwaltskammer Salzburg
www.srak.at
[email protected]

Notare in Österreich
www.notar.at